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Die Hausratversicherung gehört zu den so genannten Kompositversicherungen, wozu grundsätzlich all jene Versicherungen gezählt werden, die Schäden oder Unfälle absichern. Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich – im Gegenteil etwa zur Haftpflichtversicherung bei der KFZ-Haltung – nicht um eine Pflichtversicherung. Üblich ist der Abschluss dieser Sachversicherung mit einer Absicherung über eine bestimmte Summe, die sich auf das Inventar einer Wohnung (Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände etc.) sowie, je nach Versicherungsbedingungen, auf weitere Gegenstände bezieht. Im Falle von Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Feuer oder vergleichbaren Ereignisse ersetzt die Hausratversicherung die verlorenen Sachwerte zum Wiederbeschaffungswert. Ob der Abschluss einer solchen Versicherung Sinn macht, hängt im Einzelnen von den individuellen Lebensbedingungen ab. Bei Unsicherheiten kann ein Versicherungsvertreter beratend tätig werden.