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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Der Wohngeldrechner zeigt mir einen höheren Anspruch an als der Bescheid der Wohngeldstelle bzw. Wohngeldbehörde. Kann das sein?

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Bei der Berechnung des Wohngeldes handelt es sich um ein Verfahren, bei dem unterschiedliche und teilweise komplexere Faktoren berücksichtigt werden müssen, unter anderem die Miethöhe nebst zusätzlichen Belastungen, die Höhe des Einkommens sowie Angaben zur Hausgemeinschaft möglicherweise wohngeldberechtigter Personen. Es kann vorkommen, dass Wohngeldrechner – die grundsätzlich nicht alle dieser Variablen im Detail aufführen und berücksichtigen – einen höheren Anspruch auf Wohngeld errechnen als die zuständige Behörde, wobei nur deren Bescheid letztlich verbindlich ist. 

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