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Das Wohngeld richtet sich grundsätzlich nach verschiedenen Faktoren, etwa der konkreten Wohn- und Einkommenssituation (z.B. Anzahl der Haushaltsmitglieder etc.). Zusätzlich wurden durch den Gesetzgeber so genannte Mietstufen gebildet, die, regional gestaffelt, eine Höchstgrenze für die Wohngeldzahlung definieren. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Wohngeldstelle bzw. das Wohnungsamt.