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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

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Der so genannte §5-Schein berechtigt einen Mieter dazu, eine Sozialwohnung zu beziehen. Diese Art von Wohnungen werden speziell für Menschen mit sozialen Engpässen zur Verfügung gestellt. Einen Wohnungsberechtigungsschein kann unter Umständen derjenige erhalten:

  • Der sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhält;
  • Dessen Einkommen beispielsweise in einem Einpersonenhaushalt eine festgelegte Grenze nicht übersteigt (wobei diese Festlegungen von Bundesland zu Bundesland voneinander abweichen können).


Ausgestellt wird der Wohnberechtigungsschein vom Wohnungsamt der jeweiligen Gemeinde/ Stadt.  

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