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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Wer hat denn einen Wohngeldanspruch?

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Grundsätzlich besteht dann ein Wohngeldanspruch, wenn man zum Kreise der Berechtigten gehört. Das Wohngeld wird seit einigen Jahrzehnten von Seiten des Staates als Unterstützungsleistung an einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger gezahlt, insofern bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt vorliegen. Der Wohngeldanspruch wird über die zuständige Behörde auf Antrag berechnet und festgesetzt.

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