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Das Wohngeldgesetz, kurz WoGG, besteht in seiner aktuellen Fassung (Stand: Mai 2012) aus insgesamt acht Teilen. Es werden der Zweck des Wohngeldes bzw. die Wohngeldberechtigung spezifiziert, die Berechnung und Höhe des Wohngeldes angegeben, das Nichtbestehen des Wohngeldanspruches sowie Konkretes zur Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes bestimmt. Schließlich befasst sich das Gesetz auch mit der Kostentragung und dem Datenabgleich und der Wohngeldstatistik. In den Schlussvorschriften und Überleitungsvorschriften sind weitere Grundlagen rund um das Wohngeld aufgeschlüsselt.