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Friedhofsämter in Deutschland - Öffnungszeiten (Seite 7)

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck
Telefon:0662692000
Fax:06626920060
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
Anschrift:Berkastraße 54, 37297 Berkatal
Telefon:05657989115
Fax:05657989121
E-Mail:gemeinde@berkatal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-17:30 Uhr, mittwochs geschlossen
Anschrift:Bahnhofstraße 22, 36448 Bad Liebenstein
Telefon:0369613610
Fax:03696136120
E-Mail:rathaus@bad-liebenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo 14-16 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Burgstraße 2, 36214 Nentershausen
Telefon:06627920216
Fax:06627920220
E-Mail:gemeinde@nentershausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:30-12:30 Uhr und 13:15-16:30 Uhr
Do 7:30-12:30 Uhr und 13:15-17:30 Uhr
Fr 7:30-13 Uhr
Anschrift:Tambacher Straße 2, 99887 Georgenthal
Telefon:036253380
Fax:03625338102
E-Mail:sekretariat@georgenthal.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-11 Uhr
Di 9-11 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-11 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Leipziger Str. 34, 37284 Waldkappel
Telefon:0565698970
Fax:05656989796
E-Mail:rathaus@waldkappel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7-11:45 Uhr Do 13-17:45 Uhr Fr 7-11:30 Uhr
Anschrift:Am Bahndamm 10, 37115 Duderstadt
Telefon:05527841291
Fax:05527841222
E-Mail:f.widera@duderstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bahnhofstraße 12, 37345 Sonnenstein
Telefon:03607283115
Fax:03607280132
E-Mail:schlichting@gemeinde-sonnenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Dorfstraße 18, 99735 Werther
Telefon:03631433710
Fax:03631433721
E-Mail:gemeinde@gemeinde-werther.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Anschrift:Nürnberger Straße 63, 36456 Barchfeld-Immelborn
Telefon:03696147521
Fax:03696144332
E-Mail:info@barchfeld-immelborn.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
61 - 70 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

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Friedhofsamt Deutschland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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