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Anschrift: | Thamsbrücker Straße 20, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601800 |
Fax: | 03601801081 |
E-Mail: | poststelle@uh-kreis.de |
Anschrift: | Herrenstr. 43, 99974 Unstruttal |
Telefon: | 036018862661 |
Fax: | 03601448116 |
E-Mail: | info@gemeinde-unstruttal.de |
Anschrift: | Markt 22, 99817 Eisenach |
Telefon: | 03691670800 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Markt 1, 99955 Bad Tennstedt |
Telefon: | 0360413800 |
Fax: | 03604138025 |
E-Mail: | post@vg.badtennstedt.de |
Anschrift: | Schlossplatz 1, 37269 Eschwege |
Telefon: | 056513024712 |
Fax: | 056513024799 |
E-Mail: | wmk@werra-meissner-kreis.de |
Anschrift: | Mauerstr. 20, 99867 Gotha |
Telefon: | 03621214801 |
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E-Mail: | Sozial@kreis-gth.de |
Anschrift: | Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt |
Telefon: | 036066500 |
Fax: | 036066509000 |
E-Mail: | poststelle@kreis-eic.de |
Anschrift: | Markt 8, 99706 Sondershausen |
Telefon: | 03632741601 |
Fax: | 0363274188601 |
E-Mail: | bauverwaltung@kyffhaeuser.de |
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
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Anschrift: | Behringstraße 3, 99734 Nordhausen |
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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