Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Untergasse 16, 64673 Zwingenberg |
Telefon: | 06251700331 |
Fax: | 06251700333 |
E-Mail: | s.gissler@zwingenberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bickenbacher Straße 6, 64665 Alsbach-Hähnlein |
Telefon: | 0625750080 |
Fax: | 062575008601 |
E-Mail: | info@alsbach-haehnlein.de |
Anschrift: | Darmstädter Str. 7, 64404 Bickenbach |
Telefon: | 06257933042 |
Fax: | 06257933018 |
E-Mail: | info@bickenbach-bergstrasse.de |
Anschrift: | Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim |
Telefon: | 0625114248 |
Fax: | 0625114126 |
E-Mail: | info@bensheim.de |
Anschrift: | Schulstraße 12, 64342 Seeheim-Jugenheim |
Telefon: | 06257990153 |
Fax: | 06257990480 |
E-Mail: | finanzen@seeheim-jugenheim.de |
Anschrift: | Nibelungenstr. 280, 64686 Lautertal |
Telefon: | 0625430742 |
Fax: | 0625430732 |
E-Mail: | info@lautertal.de |
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Zwingenberg im Kreis Bergstraße hat seit 1274 die Stadtrechte und liegt am Westrand des Odenwaldes. Gegliedert ist Zwingenberg in Zwingenberg und Rodau. Die Stadt bietet ihren Besuchern zahlreiche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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