Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518812209 |
Fax: | 061518812229 |
E-Mail: | umwelt@ladadi.de |
Anschrift: | Jägertorstr. 207, 64295 Darmstadt |
Telefon: | 061518810 |
Fax: | 061518811095 |
E-Mail: | kreisverwaltung@ladadi.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Walther-Rathenau-Str. 4, 64646 Heppenheim (Bergstr.) |
Telefon: | 06252150 |
Fax: | 06252155435 |
E-Mail: | unb@kreis-bergstrasse.de |
Anschrift: | Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt |
Telefon: | 06151133283 |
Fax: | 06151133287 |
E-Mail: | umweltamt@darmstadt.de |
Anschrift: | Adenauerring 1, 67547 Worms |
Telefon: | 062418533500 |
Fax: | 062418533920 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau |
Telefon: | 06152989460 |
Fax: | 06152989133 |
E-Mail: | info@kreisgg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 2-7, 67227 Frankenthal (Pfalz) |
Telefon: | 06233890 |
Fax: | 0623389400 |
E-Mail: | stadtverwaltung@frankenthal.de |
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Alsbach-Hähnlein im Landkreis Darmstadt-Dieburg gliedert sich in die Ortsteile Alsbach. Hähnlein und Sandwiese. 773 wurde der Ort erstmals schriftlich genannt. Besichtigt werden sollte insbesondere das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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