Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 060718812331 |
E-Mail: | denkmalschutz@ladadi.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ketzerbach 10, 35037 Marburg |
Telefon: | 06421685150 |
Fax: | 064216851551 |
E-Mail: | poststelle.archaeologie.mr@lfd-hessen.de |
Anschrift: | Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach |
Telefon: | 0607481804344 |
Fax: | 06074818049320 |
E-Mail: | bauaufsicht@kreis-offenbach.de |
Anschrift: | Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt |
Telefon: | 06151132937 |
E-Mail: | denkmalschutz@darmstadt.de |
Anschrift: | Berliner Str. 60, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980652564 |
E-Mail: | bauaufsicht@offenbach.de |
Anschrift: | Sandgasse 1, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 060213301252 |
Fax: | 06021330491 |
E-Mail: | caroline.foerster@aschaffenburg.de |
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Dieburg im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist eine Mittelstadt in Südhessen im Tal der Gersprenz. Schon 1169 wurde Dieburg erstmals urkundlich erwähnt und ist sehr für sein Stadtbild bekannt, welches durch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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