Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kohlweg 15, 64409 Messel |
Telefon: | 06159715715 |
Fax: | 06159715713 |
E-Mail: | finanzverwaltung@messel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dieburger Straße 13-17, 63322 Rödermark |
Telefon: | 06074911824 |
Fax: | 06074911333 |
E-Mail: | info@roedermark.de |
Anschrift: | Markt 4, 64807 Dieburg |
Telefon: | 060712002110 |
Fax: | 060712002100 |
E-Mail: | stadtkasse@dieburg.de |
Anschrift: | Freiherr-vom-Stein-Sraße 13, 63329 Egelsbach |
Telefon: | 06103405137 |
Fax: | 06103405187 |
E-Mail: | gemeinde@egelsbach.de |
Anschrift: | Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen |
Telefon: | 06071300922 |
Fax: | 06071300955 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Mozartstraße 8, 64839 Münster |
Telefon: | 060713002129 |
E-Mail: | rathaus@muenster-hessen.de |
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Messel nordöstlich von Darmstadt liegt im Landkreis Darmstadt-Dieburg und wurde im Jahr 800 erstmals schriftlich belegt. Besichtigt werden sollten vor allem die Fossilienfundstätte Grube Messel als...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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