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Anschrift: | Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921233186 |
Fax: | 06921230708 |
E-Mail: | stadtforst@stadt-frankfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dieburger Str. 53, 63225 Langen |
Telefon: | 06102326026 |
Fax: | 06103500940 |
E-Mail: | Andreas.Keller@forst.hessen.de |
Anschrift: | Ölmühlweg 17, 61462 Königstein/Taunus |
Telefon: | 0617281460 |
Fax: | 06174928640 |
E-Mail: | Philipp.Gerhardt@forst.hessen.de |
Anschrift: | Rodenbacher Chaussee 10a, 63457 Hanau-Wolfgang |
Telefon: | 01755726517 |
Fax: | 061819501940 |
E-Mail: | marko.richter@forst.hessen.de |
Anschrift: | Ölmühlweg 17, 61462 Königstein/Taunus |
Telefon: | 0617492860 |
Fax: | 06174928640 |
E-Mail: | Carolin.Pfaff@forst.hessen.de |
Anschrift: | Dieburger Str. 53, 63225 Langen |
Telefon: | 069891992 |
Fax: | 06103500940 |
E-Mail: | Viktor.Soltysiak-Voss@forst.hessen.de |
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Viele Menschen fragen sich, wem Dornbusch seinen Namen zu verdanken hat: Rund um die historisch bedeutsame Eschersheimer Landstraße gab es um 1900 eine weite Dornbuschlandschaft. Mit dem Namen Dornbusch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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