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Anschrift: | Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921236480 |
Fax: | 06921244357 |
E-Mail: | gruenflaechenamt@stadt-frankfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neuhöferstr. 105, 63263 Neu-Isenburg |
Telefon: | 0610273150 |
Fax: | 06102731533 |
E-Mail: | info@friedhofszweckverband.de |
Anschrift: | Rathausplatz 36, 65760 Eschborn |
Telefon: | 06196490547 |
Fax: | 06196490400 |
E-Mail: | standesamt@eschborn.de |
Anschrift: | Mörfelder Strasse 33, 65451 Kelsterbach |
Telefon: | 06107773236 |
Fax: | 061071382 |
E-Mail: | standesamt@kelsterbach.de |
Anschrift: | Neuhöfer Straße 105, 63303 Dreieich |
Telefon: | 0610273150 |
Fax: | 06102731533 |
E-Mail: | info@friedhofszweckverband.de |
Anschrift: | Hauptstraße 11, 65843 Sulzbach |
Telefon: | 06196702171 |
Fax: | 06196702119 |
E-Mail: | info@sulzbach-taunus.de |
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Während Städteplaner Niederrad insbesondere durch die Siedlung im Mainfeld und die Wohnsiedlung Bruchfeldstraße (Ernst May) aus den 1920er Jahren kennen, ist der Stadtteil Medizinern und vielen Einwohnern...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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