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Pressestellen in Heuchelheim - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Zimmerplatz 3, 35452 Heuchelheim
Telefon:0641600230
Fax:0641600246
E-Mail:info@heuchelheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Anschrift:Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Telefon:064193901470
E-Mail:pressestelle@lkgi.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Heuchelheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Amt für Öffentlichkeitsarbeit Lahnau
3.87 km von Heuchelheim
Anschrift:Rathausplatz 1-5, 35633 Lahnau
Telefon:0644196440
Fax:06441964444
E-Mail:gemeinde@lahnau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-15:30 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(0)
Amt für Öffentlichkeitsarbeit Wettenberg
4.18 km von Heuchelheim
Anschrift:Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg
Telefon:06418040
Fax:064180465
E-Mail:gemeinde@wettenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Di+Do 14-15:30 Uhr
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Amt für Öffentlichkeitsarbeit Gießen
4.18 km von Heuchelheim
Anschrift:Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Telefon:06413061225
Fax:06413062700
E-Mail:presse@giessen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Amt für Öffentlichkeitsarbeit Biebertal
4.44 km von Heuchelheim
Anschrift:Mühlbergstr. 9, 35444 Biebertal
Telefon:06409690
Fax:064096911
E-Mail:info@biebertal.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Amt für Öffentlichkeitsarbeit Linden
7.19 km von Heuchelheim
Anschrift:Konrad-Adenauer-Str. 25, 35440 Linden
Telefon:064036050
Fax:0640360525
E-Mail:zentrale@linden.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr mittwochs 14-18 Uhr geöffnet
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Heuchelheim
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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