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Lohnsteuerhilfe Rüsselsheim (Seite 10)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Gaderner Str. 24, 69483 Wald-Michelbach
Telefon:06207923522
E-Mail:anke.orner@vlh.de
Anschrift:Weickstr. 25a, 67227 Frankenthal
Telefon:06233436637
Fax:06233436638
E-Mail:sigurd.maurer@vlh.de
Anschrift:Am Bruchborn 6, 65589 Hadamar
Telefon:064339488281
E-Mail:dimitri.klassen@vlh.de
Sprechzeiten:Nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr
Anschrift:Riedsaumstr. 69, 67063 Ludwigshafen
Telefon:0621631465
Fax:0621631458
E-Mail:hans-wilhelm.bauer@vlh.de
Anschrift:Am Hl. Stock 9, 35516 Münzenberg-Gambach
Telefon:060337449770
Fax:032121001361
E-Mail:frank.metz@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 26, 69493 Hirschberg
Telefon:06201508499
E-Mail:ulla.bock@vlh.de
Anschrift:Untermarkt 5, 65589 Hadamar
Telefon:015754077511
E-Mail:andreas.kappesser@vlh.de
Anschrift:Birkenweg 4, 35410 Hungen
Telefon:06402809986
Fax:06402809987
E-Mail:uwe.moebus@vlh.de
Anschrift:Wirtshof 28, 65599 Dornburg
Telefon:064369498437
Fax:064369498438
E-Mail:angelika.leuschner@vlh.de
91 - 99 von 99
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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