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Lohnsteuerhilfe Rüsselsheim (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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Akteuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
31.79 km von Rüsselsheim
Anschrift:Hirschabchweg 35, 64846 Groß-Zimmern
Telefon:060716366599
Fax:06071737421
E-Mail:jjahn@aktuell-verein.de
Sprechzeiten:Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Anschrift:Nußbaumweg 2, 64839 Münster
Telefon:06071308513
Fax:0607136814
E-Mail:norbert.wilz@vlh.de
Anschrift:Alt Seulberg 51, 61381 Friedrichsdorf
Telefon:061724998050
Fax:06172995606
E-Mail:birgit.meyer@vlh.de
Anschrift:Schillerstr. 30, 63179 Obertshausen
Telefon:06104971938
Fax:06104971938
E-Mail:walter.schoettner@vlh.de
Anschrift:Südring 7, 63477 Maintal
Telefon:061813690157
E-Mail:sonja.suffa-friedel@vlh.de
Anschrift:Sudetenstr. 4, 61118 Bad Vilbel
Telefon:064428740
E-Mail:jeanette.doerrbecker-spaeth@vlh.de
Anschrift:Taunusblick 4, 65510 Hünstetten
Telefon:06126950798
E-Mail:eva.stalp@vlh.de
Anschrift:Schafhäuser Str. 45, 55232 Alzey
Telefon:06731996244
Fax:06731996245
E-Mail:christine.domis@vlh.de
Sprechzeiten:Terminvereinbarung
Öffnungs­zeiten:9,00 - 1200 und 14,00 - 16,00 UhrMontag - Freitag
Anschrift:Plattenweg 5a, 55237 Bornheim
Telefon:067348282
E-Mail:sema.hees@vlh.de
Anschrift:Berliner Str. 5, 64354 Reinheim-Ueberau
Telefon:061626696
Fax:0616285876
E-Mail:ulrich.oldendorf@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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