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Kassel ist die drittgrößte Stadt Hessens und bildet eines der 10 Oberzentren des Landes Hessen. Schon im Jahre 913 wurde Kassel erstmals urkundlich erwähnt und ist heute vor allem als Universitätsstadt...
mehrDen Dienstleistungsberuf, einen Verstorbenen auf den Friedhof zu bringen, bezeichnet man als Bestatter. Seit 2003 gilt der Bestatter als anerkannter Lehrberuf.
Neben Beratungs- und Hilfemaßnahmen der Hinterbliebenen bei Behördenwegen u. a. sind zahlreiche Aufgabenbereiche des Bestatters zu benennen. Die Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die hygienische Totenversorgung sowie die kosmetische Behandlung und Einkleidung neben der Einbettung sind wichtige Funktionen des Bestatters. Darüber hinaus ist die Organisation der Bestattung mit einer Trauerfeier sowie der Beisetzung ein wesentlicher Aufgabenbereich.
Bereits in der Antike ist ein Bestattungswesen nachweisbar. Später wurde von der Kirche (insb. in Mitteleuropa) die Bestattungskultur geprägt, die u. a. den liturgischen Ablauf von Begräbnisgottesdiensten regelte. Das heutige Berufsbild des Bestatters wurde vor allem im 19. Jahrhundert geprägt, als z. B. Tischler, Gärtner und Leichenbitter sich um einzelne Aufgaben des Bestattungswesens kümmerten.
Man differenziert zwischen zwei Bestattungsarten. Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene normalerweise in einem Sarg beerdigt. Hingegen erfolgt die Feuerbestattung in einem Krematorium, sodass anschließend die Beisetzung in einer Urne erfolgen kann.
Erst seit 2003 gibt es den Lehrberuf Bestatter. Dennoch kann man als Bestatter ohne Ausbildung oder Prüfung arbeiten. Maßgeblich sind der Besitz des Gewerbescheins sowie die Berücksichtigung von Bestattungsgesetz, Grabnutzungsrecht und die geltenden kommunalen Friedhofsordnungen.
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