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Anschrift: | Klarenthaler Str. 34, 65197 Wiesbaden |
Telefon: | 08004555533 |
E-Mail: | familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Nordanlage 60, 35390 Gießen |
Telefon: | 08004555533 |
E-Mail: | familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Fischerfeldstr. 10-12, 60311 Frankfurt am Main |
Telefon: | 08004555533 |
E-Mail: | familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Welfenstr. 2, 65189 Wiesbaden |
Telefon: | 06118450 |
Fax: | 061184577406 |
E-Mail: | info@kdz-wi.de |
Anschrift: | Am Hauptbahnhof 1, 63450 Hanau |
Telefon: | 08004555533 |
E-Mail: | familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de |
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Waldsolms im Naturpark Hochtaunus befindet sich zwischen Wetzlar und Usingen im Lahn-Dill-Kreis. Ein Besuch des koptischen Klosters St. Antonius ist sehr lohnenswert, zumal es als bedeutsames koptisches...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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