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Lohnsteuerhilfe Bad Camberg

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Taunusblick 4, 65510 Hünstetten
Telefon:06126950798
E-Mail:eva.stalp@vlh.de
Anschrift:Erdbeerenpfad 8, 65611 Brechen
Telefon:064389254485
Fax:064389254486
E-Mail:alexandra.koenig@vlh.de
Anschrift:Hessenstr. 6, 35789 Weilmünster
Telefon:06472911778
Fax:06472911779
E-Mail:christa.eggerstedt@vlh.de
Anschrift:Tilemannstr. 3, 65549 Limburg
Telefon:064312880900
Fax:064312880901
E-Mail:siegbert.vetter@vlh.de
Anschrift:Aarstr. 248, 65232 Taunusstein
Telefon:061289373068
Fax:06124726533
E-Mail:gerd.buenger@vlh.de
Anschrift:Auf dem Rück, 65326 Aarbergen-Michelbach
Telefon:061205827
Fax:06120908349
E-Mail:martina.seelbach-pulch@vlh.de
Anschrift:Am Bruchborn 6, 65589 Hadamar
Telefon:064339488281
E-Mail:dimitri.klassen@vlh.de
Sprechzeiten:Nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr
Anschrift:Marienbader Str. 4, 61273 Wehrheim
Telefon:0608156815
E-Mail:ronald.mueller@vlh.de
Anschrift:Graf-Stauffenberg-Ring 171, 61350 Bad Homburg
Telefon:06172998494
E-Mail:johanna.schwan-collazo@vlh.de
Anschrift:Heuchelheimer Str. 166, 61350 Bad Homburg
Telefon:0617232965
E-Mail:kurt.schuetze@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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