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Anschrift: | Zimmermannstraße 2, 35039 Marburg |
Telefon: | 064218041000 |
Fax: | 064219711019 |
E-Mail: | Termin@drv-hessen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofsplatz 1, 35683 Dillenburg |
Telefon: | 064197789005 |
E-Mail: | kundenservice-in-giessen@drv-hessen.de |
Anschrift: | Leihgesterner Weg 35, 35392 Gießen |
Telefon: | 064197789005 |
Fax: | 06419729190 |
E-Mail: | Termin@drv-hessen.de |
Anschrift: | Talstraße 27, 57339 Erndtebrück |
Telefon: | 02753605125 |
Anschrift: | Hauptstraße 55, 56477 Rennerod |
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Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Wilhelmstraße 11, 35781 Weilburg |
Telefon: | 08003007007 |
Fax: | 06471912192 |
E-Mail: | kassel@kbs.de |
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Bad Endbach im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt im Lahn-Dill-Bergland und ist ein Kneipp-Heilbad auf der Bottenhorner Hochfläche. Bad Endbach ist gegliedert in Bottenhorn, Dernbach, Endbach, Günterod...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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