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Anschrift: | Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund |
Telefon: | 0642430431 |
Fax: | 06424304260 |
E-Mail: | gemeinde@ebsdorfergrund.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 14, 35469 Allendorf (Lumda) |
Telefon: | 06407911243 |
Fax: | 06407911240 |
E-Mail: | info@allendorf-lda.de |
Anschrift: | Eichweg 14, 35466 Rabenau |
Telefon: | 0640791090 |
Fax: | 06407910930 |
E-Mail: | info@rabenau.de |
Anschrift: | Alte Bahnhofstr. 31, 35096 Weimar (Lahn) |
Telefon: | 0642197400 |
Fax: | 0642177404 |
E-Mail: | info@weimar-lahn.info |
Anschrift: | Am Markt 1, 35287 Amöneburg |
Telefon: | 0642292950 |
Fax: | 06422929522 |
E-Mail: | Stadtverwaltung@amoeneburg.de |
Anschrift: | Ockershäuser Allee 15, 35037 Marburg |
Telefon: | 064212011704 |
Fax: | 064212011598 |
E-Mail: | Friedhofsverwaltung@marburg-stadt.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Ebsdorfergrund im südlichen Amöneburger Becken liegt im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Ein Besuch der Wehrkirche in Ebsdorf, der Warte in Wittelsberg sowie der Kirche von Rauischholzhausen ist sehr zu...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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