Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach |
Telefon: | 0616180936 |
Fax: | 0616180931 |
E-Mail: | info@brensbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rodensteiner Str. 8, 64407 Fränkisch-Crumbach |
Telefon: | 0616493030 |
Fax: | 06164930393 |
E-Mail: | gemeinde@fraenkisch-crumbach.de |
Anschrift: | Darmstädter Straße 8, 64405 Fischbachtal |
Telefon: | 06166930022 |
Fax: | 061668888 |
E-Mail: | gemeinde@fischbachtal.de |
Anschrift: | Marktstraße 28-30, 64401 Groß-Bieberau |
Telefon: | 06162800614 |
Fax: | 06162800627 |
E-Mail: | stadtverwaltung@gross-bieberau.de |
Anschrift: | Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal |
Telefon: | 06063959915 |
Fax: | 06063959999 |
E-Mail: | info@brombachtal.de |
Anschrift: | Otzbergstraße 13, 64853 Otzberg |
Telefon: | 061629604201 |
Fax: | 061629604128 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@otzberg.de |
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Brensbach im Gersprenztal liegt im Odenwaldkreis. Ein Besuch der Burgruine Schnellerts ist besonders lohnenswert, zumal aus der Frühzeit der Burg keine Urkunden gefunden wurden und der Ort erst im 18...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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