Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hofstr. 7, 35285 Gemünden (Wohra) |
Telefon: | 064537001 |
Anschrift: | Dietrichskehle 6, 35285 Gemünden (Wohra) |
Telefon: | 064536352 |
Anschrift: | Männerstatt 14, 35288 Wohratal |
Telefon: | 064537411 |
Anschrift: | Buchenweg 1, 35114 Haina (Kloster) |
Telefon: | 064561911 |
Anschrift: | Hauptstr. 23, 35288 Wohratal |
Telefon: | 064252233 |
Anschrift: | Thorenwiesenweg 6, 34630 Gilserberg |
Telefon: | 06696961938 |
Anschrift: | Hinter der Burg 7, 35119 Rosenthal |
Telefon: | 06458911877 |
Anschrift: | Armsfelder Weg 1, 35114 Haina (Kloster) |
Telefon: | 064558022 |
Anschrift: | Ellerweg 9, 35282 Rauschenberg |
Telefon: | 064276609918 |
Anschrift: | Pfaffengasse 24, 35282 Rauschenberg |
Telefon: | 06425318 |
Gemünden (Wohra) liegt im Landkreis Waldeck-Frankenberg, ca. 22 km nordöstlich von Marburg am Burgwald. Die Stadt, welche südwestlich des Kellerwaldes gelegen ist, wird von der Wohra durchflossen und ist...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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