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Anschrift: | Marktplatz 1, 35510 Butzbach |
Telefon: | 060339950 |
Fax: | 06033995220 |
E-Mail: | magistrat@stadt-butzbach.de |
Anschrift: | Europaplatz, 61169 Friedberg |
Telefon: | 06031830 |
Fax: | 0603183911313 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obergasse 12, 35519 Rockenberg |
Telefon: | 06033963914 |
Fax: | 06033963910 |
E-Mail: | gemeinde@rockenberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 22, 35516 Münzenberg |
Telefon: | 06033960337 |
Fax: | 06033960350 |
E-Mail: | info@muenzenberg.de |
Anschrift: | St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns |
Telefon: | 06403902028 |
Fax: | 06403902050 |
E-Mail: | gemeinde@langgoens.de |
Anschrift: | Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen |
Telefon: | 0600250231 |
Fax: | 0600250232 |
E-Mail: | rathaus@ober-moerlen.info |
Anschrift: | Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim |
Telefon: | 06032343408 |
Fax: | 06032343410 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-nauheim.de |
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Butzbach im Wetteraukreis liegt am Übergang des Taunus zur Wetterau und wurde 773 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Butzbach in Bodenrod, Butzbach (Kernstadt), Ebersgöns, Fauerbach vor der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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