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Bürgerämter in Reichelsheim (Wetterau) - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Bürgeramt (Stadt Reichelsheim)
7.24 km von Reichelsheim (Wetterau)
Anschrift:Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim
Telefon:06035100126
Fax:06035100140
E-Mail:rathaus@stadt-reichelsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Reichelsheim (Wetterau)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Bürgeramt
2.89 km von Reichelsheim (Wetterau)
Anschrift:Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt
Telefon:06035969911
Fax:060355054
E-Mail:ingrid.dallwitz@florstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 16-18 Uhr
(3)
Bürgeramt
4.74 km von Reichelsheim (Wetterau)
Anschrift:Lindenstraße 9, 61209 Echzell
Telefon:06008912015
Fax:06008912025
E-Mail:l.ess@echzell.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(2)
Bürgeramt
6.56 km von Reichelsheim (Wetterau)
Anschrift:Hauptstr. 60, 61200 Wölfersheim
Telefon:0603697370
Fax:06036973737
E-Mail:rathaus@woelfersheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi+Fr 8-12:30 Uhr
Di 8-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Do 14-18 Uhr
(5)
Bürgeramt
6.65 km von Reichelsheim (Wetterau)
Anschrift:Hauptstraße 2, 61194 Niddatal
Telefon:06034912413
Fax:06034912481
E-Mail:info@niddatal.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(14)
Bürgerservice (Friedberg/Hessen)
8.09 km von Reichelsheim (Wetterau)
Anschrift:Mainzer-Tor-Anlage 6, 61169 Friedberg
Telefon:06031885200
Fax:0603188320
Öffnungs­zeiten:Montag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr nach Vereinbarung
Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr geöffnet
14:00 Uhr - 18:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr geöffnet
14:00 Uhr - 16:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Bürgeramt Reichelsheim (Wetterau)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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