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Anschrift: | Steingraben 49, 37318 Hohengandern |
Telefon: | 03608162232 |
Fax: | 036081622932 |
E-Mail: | info@vghr.de |
Anschrift: | Entleich 8, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695671121 |
Fax: | 03695671520 |
E-Mail: | info@badsalzungen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf |
Telefon: | 03624330300 |
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E-Mail: | poststelle@ohrdruf.de |
Anschrift: | Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt |
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E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Marktplatz 26, 99631 Weißensee |
Telefon: | 03637422011 |
Fax: | 03637422030 |
E-Mail: | info@weissensee.de |
Anschrift: | Burgstallstraße 31a, 99897 Tambach-Dietharz |
Telefon: | 03625234418 |
Fax: | 03625236390 |
E-Mail: | finanzen@tambach-dietharz.de |
Anschrift: | Straße der Einheit 100, 99765 Heringen/Helme |
Telefon: | 03633367234 |
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E-Mail: | elke.gladebeck@stadt-heringen.de |
Anschrift: | Am Markt 8, 36219 Cornberg |
Telefon: | 05650969718 |
Fax: | 05650969716 |
E-Mail: | info@cornberg.de |
Anschrift: | Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) |
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Anschrift: | Markt 15, 99734 Nordhausen |
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Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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