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Lohnsteuerhilfe Güstrow (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Ratzeburger Str. 11, 18109 Rostock
Telefon:03817698735
E-Mail:reinhard.wagner@vlh.de
Anschrift:Elsterweg 7, 17192 Warenshof
Telefon:03991120158
Fax:03991182891
E-Mail:annegret.hoeppner@vlh.de
Anschrift:Neustrelitzer Str. 5a, 18109 Rostock
Telefon:03811204368
Fax:03811204368
E-Mail:karin.philippi@vlh.de
Anschrift:Poststr. 37, 18119 Warnemünde
Telefon:03815191527
Fax:03815194716
E-Mail:olga.roehrdanz@vlh.de
Anschrift:Mühlenstr. 9, 18119 Warnemünde
Telefon:03815194700
Fax:03815194701
E-Mail:angelika.ziemer@vlh.de
Anschrift:Fritz-Reuter-Str. 8, 19370 Parchim
Telefon:03871267095
Fax:03871264288
E-Mail:volker.andrees@vlh.de
Anschrift:Rostocker Str. 30 rechts, 18182 Rövershagen
Telefon:038202463982
E-Mail:christine.braasch@vlh.de
Anschrift:Vogelsang 11, 19370 Parchim
Telefon:038714500158
Fax:03871226263
E-Mail:doreen.wolff@vlh.de
Anschrift:Ludwigsluster Str. 29, 19370 Parchim
Telefon:03871443102
E-Mail:cindy.agarius@vlh.de
Anschrift:Putlitzer Str. 39 c-e, 19370 Parchim
Telefon:03871451846
E-Mail:margit.schoen@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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