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Landgericht - Häufige Fragen

Welche Stellung haben die Oberlandesgerichte innerhalb der Ordentlichen Gerichtsbarkeit?

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Die ordentliche Gerichtsbarkeit besteht im Allgemeinen aus vier Instanzen. Die erste Instanz wird von Amtsgerichten gebildet, die zweite von Landgerichten. Oberlandesgerichte gelten als Revisionsgerichte für Amtsgerichte und sind außerdem den Landesgerichten übergeordnet. Die höchste Ebene in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nimmt der Bundesgerichtshof ein. 

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