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Fahrschule in Karbow-Vietlübbe im Branchenbuch


Fahrschule Hönemann im Branchenbuch Lübz

An der Brücke 1, 19386 Lübz


01516 5652177


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Hönemann in Karbow-Vietlübbe ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Schulen.

Fahrschule Hönemann

Du möchtest fahren lernen, einfach und sicher deinen Führerschein machen? Dann komm doch bei uns vorbei. Das Fahren ist für uns nicht nur Beruf sondern viel mehr Berufung. Wir garantieren für volle Unterstützung bei Theorie und Praxis und maximale Hilfestellung zur Prüfung – und das für alle Fahrerlaubnis-Klassen.

Anschrift

StraßeAn der Brücke 1
PLZ, Ort19386 Lübz
Koordinaten53.4662,12.0393
KFZ-Navigation53.4655,12.0388

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag10:00 - 16:00
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstag10:00 - 16:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine und Unterricht weichen von den Bürozeiten ab.

Weitere Informationen

Gründungsjahr2016
StichwörterFührerschein, Theorie, Praxis, DEKRA, Prüfung, Unterricht, Fahrstunde, Fahrschule, Weiterbildung, Aufbauseminar, Fahren lernen, Ferienkurse, Begutachtungsfahrten, Fahrlehrer
DienstleistungenFahrerlaubnis Motorrad, Fahrerlaubnis LKW, Fahrerlaubnis PKW, Fahrerlaubnis Bus, Berufskraftfahrer Ausbildung, Berufskraftfahrer Weiterbildung, Durchführung von Aufbauseminaren, Gefahrgutausbildung, praktischer Unterricht, theoretischer Unterricht
SprachenDeutsch

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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