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Anschrift: | Molkereistr. 4, 19243 Wittenburg |
Telefon: | 038852330 |
Fax: | 0388523333 |
E-Mail: | info@stadt-wittenburg.de |
Anschrift: | Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim |
Telefon: | 038717226300 |
Fax: | 03871722777777 |
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lange Straße 28-32, 19230 Hagenow |
Telefon: | 03883623110 |
Fax: | 03883721087 |
E-Mail: | info@hagenow.de |
Anschrift: | Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf |
Telefon: | 03869760030 |
Fax: | 03869760070 |
E-Mail: | seiffert@amt-stralendorf.de |
Anschrift: | Dorfmitte 24, 19209 Lützow |
Telefon: | 03887430255 |
Fax: | 03887430299 |
E-Mail: | bauamt@luetzow-luebstorf.de |
Anschrift: | Fritz-Reuter-Straße 3, 19258 Boizenburg |
Telefon: | 03884738551 |
Fax: | 03884738540 |
E-Mail: | info@amtboizenburgland.de |
Anschrift: | Kirchplatz 6, 19258 Boizenburg |
Telefon: | 03884762680 |
Fax: | 03884762693 |
E-Mail: | stadt@boizenburg.de |
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Lehsen befindet sich etwa 30 km südwestlich der Landeshauptstadt Schwerin nahe der Stadt Wittenburg. Ein Besuch des Gutshauses, welches 1822 im Stil des Klassizismus erbaut wurde und eine vielfältige...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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