Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim |
Telefon: | 038717224200 |
Fax: | 03871722777777 |
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Graalwall 4, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 04131261000 |
E-Mail: | info@landkreis-lueneburg.de |
Anschrift: | Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg |
Telefon: | 045418880 |
Fax: | 04541888605 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) |
Telefon: | 041716930 |
Fax: | 0417169399285 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Manfred-Samusch-Str. 5, 22926 Ahrensburg |
Telefon: | 0410277184 |
Fax: | 0410277123 |
E-Mail: | rathaus@ahrensburg.de |
Anschrift: | Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen |
Telefon: | 0581823099 |
Fax: | 0581827216 |
E-Mail: | info@landkreis-uelzen.de |
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Neu Gülze im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist östlich von Boizenburg gelegen. Seine Lage im Naturpark Mecklenburgisches Eldetal und die architektonisch interessanten Kirchen und Kapellen machen Neu Gülze...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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