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Der Gewerbeeintrag Fahrschule Hönemann in Stolpe (Mecklenburg) ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Schulen.
Fahrschule Hönemann
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Stolpe liegt an den nördlichen Ausläufern der Ruhner Berge, nahe der Stadt Parchim. 1274 erstmals schriftlich dokumentiert, ist Stolpe heute insbesondere durch das Gutshaus Granzin und die Häuslerei zu...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Stolpe (Mecklenburg) im Branchenbuch
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.