Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lange Str. 83, 17121 Loitz |
Telefon: | 03999815318 |
Fax: | 03999815320 |
E-Mail: | m.wascher@loitz.de |
Anschrift: | Lindenstr. 13, 17126 Jarmen |
Telefon: | 03999715236 |
Fax: | 03999715290 |
E-Mail: | svjarmen@jarmen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloss 1, 17153 Reuterstadt Stavenhagen |
Telefon: | 0399542830 |
Fax: | 039954283701 |
E-Mail: | info@stavenhagen.de |
Anschrift: | Goethestraße 43, 17109 Demmin |
Telefon: | 0399828060 |
Fax: | 039982806111 |
E-Mail: | info@amt-demmin-land.de |
Anschrift: | Markt 1, 17109 Demmin |
Telefon: | 03998256181 |
Fax: | 03998223134 |
E-Mail: | standesamt@demmin.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 17139 Malchin |
Telefon: | 03994640109 |
Fax: | 03994640333 |
E-Mail: | meyer@malchin.de |
Anschrift: | Platz des Friedens 6, 17159 Dargun |
Telefon: | 03995925327 |
Fax: | 03995925353 |
E-Mail: | info@dargun.de |
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Altenhagen befindet sich etwa 15 km nordwestlich von Altentreptow. Die Gemeinde gliedert sich in die Ortsteile Altenhagen, Neuenhagen und Philippshof. Sehenswert sind insbesondere die Dorfkirche Altenhagen...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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