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KFZ-Zulassungsstellen in Lübberstorf - Öffnungszeiten

Info zu KFZ-Zulassungsstelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(43)
Kraftfahrzeug-Zulassungstelle des Landkreises
34.26 km von Lübberstorf
Anschrift:Langer Steinschlag 4, 23936 Grevesmühlen
Telefon:0384130403616
Fax:03841304083616
E-Mail:info@nordwestmecklenburg.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Lübberstorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(12)
KFZ-Zulassungsstelle
17.54 km von Lübberstorf
Anschrift:Scheuerstraße 2, 23966 Wismar
Telefon:038412513293
Fax:038412517773294
E-Mail:zulassung@wismar.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
(15)
Straßenverkehrsamt Landkreis Rostock
29.77 km von Lübberstorf
Anschrift:Parumer Weg 33, 18273 Güstrow
Telefon:0384375565999
Fax:0384375510800
E-Mail:info@lkros.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
(50)
Kfz-Zulassung des Landkreises
30.33 km von Lübberstorf
Anschrift:Am Waldrand 3, 18209 Bad Doberan
Telefon:038437550
Fax:0384375510800
E-Mail:info@lkros.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
(34)
KFZ-Zulassungsstelle
33.93 km von Lübberstorf
Anschrift:Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock
Telefon:03813813100
Fax:03813819344
E-Mail:stadtamt-verkehrsabteilung@rostock.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Fr 9.00-12.00 Uhr, Di 9.00-18.00 Uhr, Do 9.00-16.00 Uhr
Anschrift:Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim
Telefon:0115
E-Mail:buergerservice@kreis-lup.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr sowie Di+Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

KFZ-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.

Aufgaben der Zulassungsbehörden

Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.

Führerscheinstelle

Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.

KFZ-Kennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.

Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt

Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.

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