Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wismarsche Str. 7b, 19205 Gadebusch |
Telefon: | 038862429 |
E-Mail: | alv-kleiderboerse-gdb@web.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 14, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 038813072 |
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Anschrift: | Gallentiner Chaussee 5, 23996 Bad Kleinen |
Telefon: | 03842354690 |
E-Mail: | alv.bad.kleinen@freenet.de |
Anschrift: | Alexandrinenstr. 18, 19055 Schwerin |
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Fax: | 038559378175 |
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Anschrift: | Perleberger Str. 22, 19063 Schwerin |
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Anschrift: | Maria-Goeppert-Str. 3, 23562 Lübeck |
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Anschrift: | Möllner Str. 30, 19230 Hagenow |
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E-Mail: | alv-hgn@freenet.de |
Anschrift: | Am Schlachthof 2a, 19288 Ludwigslust |
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E-Mail: | alv-lwl@t-online.de |
Zwischen Schwerin und Lübeck im Landkreis Nordwestmecklenburg ist Veelböken gelegen. Schon 1230 wurde der Ort erstmals schriftlich dokumentiert. Sehr bemerkenswert an Veelböken ist, dass man hier die...
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Die Schuldnerberatung ist Teil der allgemeinen Sozialberatung und bietet Hilfe für Menschen mit Schulden. Schulden oder eine Überschuldung können Menschen in eine schier ausweglose Situation bringen. An der Stelle setzt die Arbeit von Schuldnerberatungsstellen an.
In einer Schuldnerberatungsstelle wird Hilfe für Schuldner mit finanziellen, rechtlichen sowie psychologischem und sozialen Fragen angeboten. Die Beratung wird oftmals von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern durchgeführt. In die Beratung sind je nach Problemlage Psychologen, Betriebswirte und Juristen eingebunden.
Das Ziel der Beratung besteht primär in der Sicherung der einfachsten Bedürfnisse der Rat suchenden Menschen. Dazu wird eine zeitnahe Absicherung des Schuldners und seiner Familie in Angriff genommen. In erster Linie geht es um elementare Lebensbedürfnisse wie Wohnraum, Strom und Lebensmittel. Später wird eine vollständige Schuldenregulierung angestrebt.
Die in Deutschland geltende Insolvenzordnung ermöglicht überschuldeten Menschen eine Restschuldbefreiung. Nach Eröffnung eine Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer darauf folgenden sechsjährigen Phase des Wohlverhaltens der Schuldner kann eine Zahlungsentpflichtung des Schuldners über ein Gericht beschlossen werden.
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