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Stadtkassen in Mecklenburg-Vorpommern - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Teterower Str. 11 a, 17179 Gnoien
Telefon:03997118251
Fax:03997118219
E-Mail:kubatzki@amt-gnoien.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Do 9.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Fr 8.00-10.00 Uhr
Anschrift:Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin
Telefon:03962255155
Fax:03962255152
E-Mail:p.guenther@penzlin.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9:00 - 12:00 Uhr Di 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Do 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 24, 17252 Mirow
Telefon:03983328035
Fax:03983328032
E-Mail:sekretariat@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de
Öffnungs­zeiten:Di 9 - 12 und 13 - 17 Uhr
Do 9 - 12 und 13 - 16 Uhr
Fr 7:30 - 12 Uhr
Anschrift:Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim
Telefon:03871421328
Fax:03871421318
E-Mail:info@amtpu.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Di 9 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Do 9 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Anschrift:Alter Markt 1, 18195 Tessin
Telefon:03820578129
Fax:03820578150
E-Mail:iris.hoefs@tessin.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 10-11 Uhr
Anschrift:Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf
Telefon:03820862822
Fax:03820862860
E-Mail:info@dummerstorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-11:30 Uhr und 13-16:30 Uhr
Anschrift:Markt 1, 17235 Neustrelitz
Telefon:039814534250
Fax:0398145346150
E-Mail:finanzen@neustrelitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 13-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Marienstr. 5, 17235 Neustrelitz
Telefon:03981457538
Fax:03981457512
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Markt 1, 17109 Demmin
Telefon:03998256129
Fax:03998223134
E-Mail:stadtkassel@demmin.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Amtsstraße 5, 19089 Crivitz
Telefon:0386354540
Fax:038635454103
E-Mail:info@amt-crivitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
21 - 30 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Mecklenburg-Vorpommern
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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