Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Kiebitzberg 2, 17392 Spantekow |
Telefon: | 03972720373 |
E-Mail: | kita-spantekow@t-online.de |
Anschrift: | Am Pferdemarkt 53, 17098 Friedland |
Telefon: | 03960120437 |
Fax: | 03960130191 |
Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Str. 71, 17098 Friedland |
Telefon: | 03960126615 |
Anschrift: | Wollweberstr. 81, 17098 Friedland |
Telefon: | 03960126752 |
Anschrift: | Bremer Str. 11, 17389 Anklam |
Telefon: | 0397124480 |
E-Mail: | mvso@juh-nord.de |
Anschrift: | Am Bock 36, 17389 Anklam |
Telefon: | 03971210243 |
E-Mail: | kita-bock@volkssolidaritaet.de |
Anschrift: | Reuthenkoppel 7, 24539 Neumünster |
Telefon: | 04321250116 |
Fax: | 04321250117 |
E-Mail: | kita.wittorf@neumuenster.de |
Anschrift: | Samariterstr. 4, 17389 Anklam |
Telefon: | 03971242772 |
E-Mail: | freinet-kita@asb-ovp.de |
Sarnow im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist ca. 13 km südlich von Anklam gelegen. Die Sarnower Kirche ist architekturhistorisch besonders interessant, da sie schon aus dem mittleren 18. Jahrhundert stammt.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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