Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 4, 29364 Langlingen |
Telefon: | 05082548 |
Anschrift: | Dorfstraße 43, 38539 Müden (Aller) |
Anschrift: | Alte Schulstraße 3, 29342 Offensen |
Telefon: | 051491266 |
E-Mail: | kita.offensen@drkcelle.de |
Anschrift: | Dorfstraße 24, 29362 Hohne |
Telefon: | 05083421 |
Anschrift: | Trambalken 31, 29362 Hohne |
Telefon: | 050839120039 |
Anschrift: | Osterkamp 2, 29353 Ahnsbeck |
Telefon: | 051458074 |
Anschrift: | Am Sportplatz 7, 29356 Bröckel |
Telefon: | 051448234 |
Anschrift: | Am Deauvilleplatz 21, 29358 Eicklingen |
Telefon: | 051445600047 |
E-Mail: | krippe.eicklingen@drkcelle.de |
Anschrift: | Zum Kindergarten 14, 29358 Eicklingen |
Telefon: | 0514456212 |
E-Mail: | kita.eicklingen@drkcelle.de |
Die Gemeinde Langlingen liegt im Landkreis Celle. In der reizende St. Johanniskirche, die in den Jahren 1994-1996 renoviert wurde, befindet sich ein imposantes Deckengemälde mit Putten auf Himmelsgrund...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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