Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen |
Telefon: | 047468756 |
Fax: | 047468727 |
E-Mail: | info@hagen-cux.de |
Anschrift: | Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven |
Telefon: | 04721662073 |
Fax: | 0472166270180 |
E-Mail: | info@landkreis-cuxhaven.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schrabberdeich 1, 26919 Brake |
Telefon: | 04401102237 |
Fax: | 04401102216 |
E-Mail: | stadt@brake.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 26935 Stadland-Rodenkirchen |
Telefon: | 047328914 |
Fax: | 047328947 |
E-Mail: | info@stadland.de |
Anschrift: | Am Wedenberg 10, 27612 Loxstedt |
Telefon: | 047444843 |
Fax: | 047444855 |
E-Mail: | gemeinde@loxstedt.de |
Anschrift: | Damm 4, 28790 Schwanewede |
Telefon: | 0420974220 |
Fax: | 0420974182 |
E-Mail: | info@schwanewede.de |
Anschrift: | Bremer Straße 2, 27729 Hambergen |
Telefon: | 04793787042 |
Fax: | 04793787029 |
E-Mail: | rathaus@hambergen.de |
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Im Landkreis Cuxhaven liegt die Gemeinde Hagen im Bremischen. Der Ort liegt östlich der A 27 zwischen Bremen und Bremerhaven. Die Residenz Burg zu Hagen wurde im 14. Jahrhundert für die Bremer Erzbischöfe...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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