Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 49832 Freren |
Telefon: | 05902950304 |
Fax: | 059029509950 |
E-Mail: | info@freren.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mittelstrasse 15, 49838 Lengerich |
Telefon: | 05904932815 |
Fax: | 05904932890 |
E-Mail: | gerdes@lengerich-emsland.de |
Anschrift: | Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau |
Telefon: | 05901932034 |
Fax: | 05901932012 |
E-Mail: | info@fuerstenau.de |
Anschrift: | Bunte Str. 35, 48496 Hopsten |
Telefon: | 0545893250 |
Fax: | 05458932593 |
E-Mail: | info@hopsten.de |
Anschrift: | Elisabethstraße 14-16, 49808 Lingen |
Telefon: | 05919144216 |
Fax: | 05919144131 |
E-Mail: | info@lingen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 43, 48480 Spelle |
Telefon: | 05977937260 |
Fax: | 059779376260 |
E-Mail: | samtgemeinde@spelle.de |
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Andervenne liegt in der Samtgemeinde Freren im Landkreis Emsland in Niedersachsen. Die Gemeinde befindet sich zwischen Freren und Fürstenau und ist etwa 20 km östlich von der Ems gelegen, welche binnen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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