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Anschrift: | Hauptstr. 43, 48480 Spelle |
Telefon: | 05977937121 |
Fax: | 05977937481 |
E-Mail: | samtgemeinde@spelle.de |
Anschrift: | Ordeniederung 1, 49716 Meppen |
Telefon: | 05931440 |
Fax: | 05931443621 |
E-Mail: | info@emsland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bunte Straße 35, 48496 Hopsten |
Telefon: | 05458932530 |
Fax: | 05458932593 |
E-Mail: | standesamt@hopsten.de |
Anschrift: | Markt 1, 49832 Freren |
Telefon: | 05902950217 |
Fax: | 059029509950 |
E-Mail: | knobbe@freren.de |
Anschrift: | Hauptstraße 28, 49509 Recke |
Telefon: | 0545391022 |
Fax: | 0545391011 |
E-Mail: | info@recke.de |
Anschrift: | Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau |
Telefon: | 0590193200 |
Fax: | 05901932012 |
E-Mail: | info@fuerstenau.de |
Anschrift: | Klosterstraße 14, 48431 Rheine |
Telefon: | 05971939346 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | standesamt@rheine.de |
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Schapen liegt unweit der Stadt Hörstel und fand vermutlich schon anno 890 urkundliche Ersterwähnung. Der historische Ortskern mit der katholischen Kirche und dem Schäferdenkmal lädt zum Spaziergang ein.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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