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Grundbuchämter in Dangast - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Weitere Einträge für Grundbuchamt aus Friesland
(7)
Grundbuchamt Varel
5.47 km von Dangast
Anschrift:Schloßplatz 7, 26316 Varel
Telefon:0445196770
Fax:04451967799
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
(7)
Grundbuchamt Jever
20.11 km von Dangast
Anschrift:Schloßstraße 1-2, 26441 Jever
Telefon:044619450
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Dangast

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(16)
Grundbuchamt
8.34 km von Dangast
Anschrift:Marktstraße 15, 26382 Wilhelmshaven
Telefon:044214080
Fax:04421408196
E-Mail:agwhv-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
(35)
Grundbuchamt Westerstede
24.09 km von Dangast
Anschrift:Wilhelm-Geiler-Straße 12a, 26655 Westerstede
Telefon:044888360
Fax:04488836101
E-Mail:agwst-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(14)
Grundbuchamt Nordenham
24.23 km von Dangast
Anschrift:Bahnhofstraße 56, 26954 Nordenham
Telefon:047319460
Fax:04731946423
E-Mail:agndh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr
(25)
Grundbuchamt Wittmund
26.35 km von Dangast
Anschrift:Am Markt 11, 26409 Wittmund
Telefon:0446291920
Fax:04462919293
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(19)
Grundbuchamt Brake
27.26 km von Dangast
Anschrift:Bürgermeister-Müller-Straße 34, 26919 Brake
Telefon:044011090
Fax:04401109111
E-Mail:agbra-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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