Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Steinweg 1, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 05371820 |
Fax: | 0537182357 |
E-Mail: | landkreis@gifhorn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg |
Telefon: | 05361115 |
Fax: | 05361281500 |
E-Mail: | servicecenter@stadt.wolfsburg.de |
Anschrift: | Kirchplatz 10, 39646 Oebisfelde-Weferlingen |
Telefon: | 039002480530 |
Fax: | 03900248010 |
E-Mail: | info@stadt-oebisfelde-weferlingen.de |
Anschrift: | Schulplatz 1, 38486 Klötze |
Telefon: | 03909403162 |
Fax: | 03909403200 |
E-Mail: | info@stadt-kloetze.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 03901840504 |
Fax: | 03901840208 |
E-Mail: | info@altmarkkreis-salzwedel.de |
Anschrift: | Bohlweg 30, 38100 Braunschweig |
Telefon: | 05314701 |
Fax: | 05314702966 |
E-Mail: | tiefbau.verkehr@braunschweig.de |
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Die Gemeinde Ehra-Lessien befindet sich im Bundesland Niedersachsen. Der beschauliche Ort liegt im Landkreis Gifhorn am östlichen Rand Niedersachsens und ist besonders attraktiv für Erholung Suchende.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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