Bauausführung in Gifhorn im Branchenbuch
Gifhorn Bau im Branchenbuch Gifhorn
Fallerslebener Straße 34, 38518 Gifhorn
05371 6721837
Der Gewerbeeintrag Gifhorn Bau in Gifhorn ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Bauausführung.
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Straße | Fallerslebener Straße 34 | |
PLZ, Ort | 38518 Gifhorn | |
Koordinaten | 52.4811,10.5498 | |
KFZ-Navigation | 52.4811,10.5498 |
info@bau-gifhorn.de |
Montag | 08:00 - 16:30 |
Dienstag | 08:00 - 16:30 |
Mittwoch | 08:00 - 16:30 |
Donnerstag | 08:00 - 16:30 |
Freitag | 08:00 - 16:30 |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Stichwörter | Abbrucharbeiten, Betonarbeiten, Dachreinigung, Dämmarbeiten, Fliesenverlegungen, Maurerarbeiten, Neubau, Rohbau, Steinreinigung, Umbauarbeiten |
Dienstleistungen | Abbrucharbeiten, Betonarbeiten, Dachreinigung, Dämmarbeiten, Fliesenverlegungen, Maurerarbeiten, Neubau, Rohbau, Steinreinigung, Umbauarbeiten |
Die Kreisstadt Gifhorn im gleichnamigen Landkreis besteht aus der Kernstadt und den Stadtteilen Kästorf, Gamsen, Neubokel, Wilsche und Winkel. Schon im Jahr 1196 wurde Gifhorn im Güterverzeichnis des...
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Als Bauausführung wird die Herstellung eines Bauwerks bezeichnet. Dabei erfolgt die Bauausführung nach der Bauplanung und beginnt mit den ersten Arbeiten auf der Baustelle. Es erfolgt meist symbolisch ein erster Spatenstich oder eine Grundsteinlegung.
Als Bauprozess bzw. Bauvorgang wird alles den Bau Betreffende bezeichnet. Der Bauprozess umfasst den Bauentwurf und die Genehmigungsplanung. Außerdem sind die Baugenehmigung, Ausschreibungen, Bauausführungsplanung und Bauleitung bis zur Abrechnung Bestandteile des Bauprozesses.
Nachdem das Grundstück für den Bau vorbereitet ist, erfolgen Aushub und Gründung des Bauwerks. Dann erfolgt der Errichtung des Bauwerks in Bauabschnitten. Der Rohbau endet meist mit dem Richtfest. Darauf folgt der Ausbau bis zur Fertigstellung.
Nach Baubeginn wird die Bauausführung überwacht. Die Bauüberwachung erfolgt üblicherweise durch einen direkt damit beauftragten Architekten. Es geht dabei um die Einhaltung der Planung, Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen sowie fachtechnischer Kontrolle der Arbeiten. Damit können Mängel sofort festgestellt und beseitigt werden. Nicht behobene Mängel führen meist zu einer Wertminderung eines Bauwerks.
Mit der Bauabnahme endet die Bauausführung. Das Bauwerk kann zweckentsprechend genutzt werden.
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