Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Herzberger Str. 5, 37520 Osterode am Harz |
Telefon: | 055229604140 |
E-Mail: | just.t@landkreisgoettingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim |
Telefon: | 055517080 |
Fax: | 05551708223 |
E-Mail: | info@landkreis-northeim.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege |
Telefon: | 056513023614 |
Fax: | 056513023618 |
E-Mail: | Th.Freitag@Werra-Meissner-Kreis.de |
Anschrift: | Friedensplatz 8, 37309 Heilbad Heiligenstadt |
Telefon: | 036066500 |
Fax: | 036066509055 |
E-Mail: | poststelle@kreis-eic.de |
Anschrift: | Aegidienstr. 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt |
Telefon: | 036066770 |
Fax: | 03606614900 |
E-Mail: | stadtverwaltung@heilbad-heiligenstadt.de |
Anschrift: | Garnisonstraße 6, 34369 Hofgeismar |
Telefon: | 056110032533 |
Fax: | 056110032195 |
E-Mail: | sport@landkreiskassel.de |
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In Südniedersachsen liegt die Gemeinde im Landkreis Göttingen. Bovenden liegt an den nordwestlichen Ausläufern des Göttinger Waldes und den südwestlichen des Nörtener Waldes. Ideal zum Wandern ist der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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