Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn |
Telefon: | 05921961514 |
Fax: | 059219651514 |
E-Mail: | bauwesen@grafschaft.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02551692605 |
Fax: | 02551692400 |
E-Mail: | bauamt@kreis-steinfurt.de |
Anschrift: | Elisabethstraße 14-16, 49808 Lingen |
Telefon: | 05919144660 |
Fax: | 05919144644 |
E-Mail: | info@lingen.de |
Anschrift: | Schützenwall 18, 48651 Coesfeld |
Telefon: | 02541186300 |
Fax: | 02541186399 |
E-Mail: | info@kreis-coesfeld.de |
Anschrift: | Mozartstraße 8, 64839 Münster |
Telefon: | 060713002305 |
E-Mail: | rathaus@muenster-hessen.de |
Anschrift: | Ordeniederung 1, 49716 Meppen |
Telefon: | 05931440 |
Fax: | 05931443621 |
E-Mail: | info@emsland.de |
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Unweit der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen, zwischen Steinfurt und Nordhorn ist das beschauliche Samern gelegen. Das örtliche Vereinsleben ist regional bekannt. Der Wachtturm Mansbrügge aus dem 14...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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