Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 31785 Hameln |
Telefon: | 051512021443 |
E-Mail: | d.diekmann@hameln.de |
Anschrift: | Süntelstraße 9, 31787 Hameln |
Telefon: | 051519034216 |
Fax: | 0515190364216 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont |
Telefon: | 052819490 |
Fax: | 0528110772 |
E-Mail: | rathaus@stadt-pyrmont.de |
Anschrift: | Zur Salzhaube 9, 31832 Springe |
Telefon: | 0504173315 |
E-Mail: | astrid.bulla@springe.de |
Anschrift: | Bergamtstraße 5, 30890 Barsinghausen |
Telefon: | 051057742256 |
Fax: | 0510577492256 |
E-Mail: | info@stadt-barsinghausen.de |
Anschrift: | Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen |
Telefon: | 057217031551 |
Fax: | 057217031590 |
E-Mail: | bauaufsicht@schaumburg.de |
Anschrift: | Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen |
Telefon: | 05721782138 |
Fax: | 05721782110 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadthagen.de |
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Hameln an der Weser im Landkreis Hameln-Pyrmont ist sehr bekannt durch die Sage vom "Rattenfänger von Hameln" von 1284. Gegliedert ist Hameln in die Stadtteile Afferde, Hastenbeck, Halvestorf, Haverbeck...
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Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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