Universitäten in Springe im Branchenbuch
BZEcom im Branchenbuch Springe
Johann-Heinrich-Schröder-Straße 32, 31832 Springe
0160 8320558
Der Gewerbeeintrag BZEcom in Springe ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Universitäten.
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Straße | Johann-Heinrich-Schröder-Straße 32 | |
PLZ, Ort | 31832 Springe | |
Koordinaten | 52.2156,9.53988 |
Montag | 08:30 - 17:00 |
Dienstag | 08:30 - 17:00 |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 |
Freitag | 08:30 - 17:00 |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Die erstmals 1913 urkundlich erwähnte Stadt Springe in der Region Hannover liegt an der Deisterpforte, nahe der Quelle des Flusses Haller. Gegliedert ist Springe in den Stadtkern, Bennigsen, Eldagsen...
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Der Begriff Universität leitet sich vom lateinischen „universitas magistrorum et scolarium“ ab, was für die Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden steht. Wilhelm von Humboldt definierte später „universitas litterarum“ als die Gesamtheit der Wissenschaften.
Unter einer Unversität versteht man grundlegend eine Hochschule mit Promotionsrecht. Daher dienen sie als wissenschaftliche Hochschulen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften. Schwerpunkte liegen auf der Forschung, Lehre und Studium.
In Deutschland ist der Begriff Universität im Grunde den staatlichen Hochschulen vorbehalten, während private Universitäten, Fachhochschulen sowie einschlägige Kunst- und Musikhochschulen als Privathochschulen bzw. private Hochschulen bezeichnet werden. Private oder kirchliche Träger sind charakteristisch für Privatuniversitäten.
In Deutschland gibt es über 100 staatlich anerkannte Hochschulen in privater Trägerschaft. Großteils handelt es sich um (Fach-)Hochschulen ohne Promotionsrecht und private Universitäten. Die meisten privaten Hochschulen sind Mitglied in der 2004 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der privaten Hochschulen in Deutschland.
Für die institutionelle Akkreditierung von privaten Hochschulen ist der Wissenschaftsrat als wichtigstes wissenschaftspolitisches Beratungsgremium in Deutschland zuständig. Neben den Hochschulgesetzen der Länder ist das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes maßgeblich für die staatliche Anerkennung privater Hochschulen.
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