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Der Gewerbeeintrag Rechtsanwälte und Notar W.-Michael Fischer & Jörgen Gelin in Uetze ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar, Rechtsanwalt.
Rechtsanwälte und Notar W.-Michael Fischer & Jörgen Gelin
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwälte und Notar W.-Michael Fischer & Jörgen Gelin
Wir sind eine lebhafte Allgemeinkanzlei mit traditionellen Schwerpunkten im Zivilrecht, Familienrecht und Erbrecht, Strafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht sowie Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht.
Wir bieten jahrzehntelange Erfahrung in der prozessrechtlichen und außergerichtlichen Vertretung und sind darüber hinaus ständig bestrebt, Konflikte möglichst auch ohne Anrufung der Gerichte im Sinne unserer Mandanten zu lösen.
Darüber hinaus sind fachliche Kompetenz sowie gewissenhafte Betreuung und Beratung der Parteien durch den Notar eine Selbstverständlichkeit für uns.
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach an unter 05173 6055 oder besuchen Sie die Webseite www.fischer-kanzlei.de.
Der Marktflecken befindet sich südlich der Lüneburger Heide. Bereits 1021 wurde die Gemeinde erstmals schriftlich dokumentiert. Sehenswert sind vor allem die neogotische Kirche Johannes der Täufer, der...
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.